Bewertung
Die Bewertung von Vermögensgegenständen, insbesondere von Unternehmen, kann in mehrfacher Hinsicht eine Rolle spielen. Zunächst für die Berechnung des Pflichtteils, bei der es im Regelfall auf den Verkehrswert des Nachlasses ankommt (siehe Nachlasswert). Dann aber auch für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer, für deren Zwecke insbesondere bei Grundstücken und nichtbörsennotierten Beteiligungen besondere Steuerwerte ermittelt werden. Dabei wird der Steuerwert für Kapitalgesellschaftsanteile nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren ermittelt, bei dem Ertrag und Substanz berücksichtigt werden, während Personengesellschaften grundsätzlich nur mit dem Buchwert, also mit der Substanz, angesetzt werden.