Berliner Testament
Sonderform eines Ehegattentestaments, in dem sich Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben einsetzen, und die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden zu Erben berufen sind. Dient vorrangig der Versorgung des überlebenden Ehegatten; Probleme entstehen in der Regel hinsichtlich der Pflichtteile der Kinder, auch erbschaftsteuerlich können Nachteile eintreten.