Alleinerbe
Alleinerbe ist diejenige Person, die als einziger gesetzlicher oder testamentarischer Erbe die Erbschaft antritt. Im Gegensatz dazu bilden mehrere Miterben eine Erbengemeinschaft.
Alleinerbe ist diejenige Person, die als einziger gesetzlicher oder testamentarischer Erbe die Erbschaft antritt. Im Gegensatz dazu bilden mehrere Miterben eine Erbengemeinschaft.