Abwicklungs(testaments)voll-streckung
Im Gegensatz zur Dauertestamentsvollstreckung endet diese, wenn der Testamentsvollstrecker die ihm zugewiesenen Aufgaben (bspw. Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen) erledigt hat.
Im Gegensatz zur Dauertestamentsvollstreckung endet diese, wenn der Testamentsvollstrecker die ihm zugewiesenen Aufgaben (bspw. Erfüllung von Vermächtnissen, Auflagen) erledigt hat.