Abstimmung
Gesellschaftsvertrag und Testament müssen aufeinander abgestimmt sein. Es ist bspw. nicht ausreichend, dass im Testament die Abkömmlinge zu Erben des Gesellschaftsanteil eingesetzt werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies nicht zulässt. Umgekehrt ist nicht ausreichend, dass dieser es zulässt, wenn nicht auch testamentarisch die Abkömmlinge eingesetzt werden.