Abkömmlinge
Abkömmlinge sind die Personen, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind – also Kinder und Kindeskinder. Diese gehören zu den gesetzlichen Erben. Sie haben zudem Anspruch auf den Pflichtteil. Ein Pflichtteilsentzug ist unter bestimmten, engen Voraussetzungen möglich.